„Tiere sind die besten Freunde. Sie stellen keine Fragen und kritisieren nicht.“ - Tierfreunde und Halter können diese Aussage des bekannten Schriftstellers Mark Twain sicher bestätigen. Tiere bereichern unser Leben - keine Frage! Allerdings vermag auch ein „gut erzogenes“ Tier, unvorhersehbar zu handeln. Es sollte jedem Tierhalter daher bewusst sein, dass immer der Halter für die Schäden des eigenen Tieres zur Haftung herangezogen werden kann und zwar unabhängig davon, ob den Halter selbst ein Verschulden trifft.
Schäden durch Kleintiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Katzen oder Wellensittiche sind über eine gute Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Halter von größeren Tieren benötigen für eine ausreichende Absicherung eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung. Darunter sind vor allem die Hundehalterhaftpflicht und die Pferdehalterhaftpflicht zu verstehen. Angesprochen von diesem Versicherungsprodukt werden private Halter und Personen, die die gewerbliche Nutzung beispielsweise von Hunden und Pferden betreiben.
Verursacht das eigene Tier einen Schaden an einer dritten Person, deren Eigentum oder deren Vermögen muss der Halter auf Grund seiner Haftungspflicht mit Schadensersatzansprüchen des Betroffenen rechnen. In Abhängigkeit vom Schadensfall und Ausmaß wird der Tierhalter dadurch mit Forderungen konfrontiert, die bis in Millionenhöhe reichen können.
Solch hohe Schäden durch die Haltung eines Tieres klingen für manchen im ersten Moment vielleicht unrealistisch. Doch wie oft hat sich ihr Liebling beim Gassi losgerissen, weil er in weiter Ferne etwas „Interessantes“ erahnte? Wie oft ging dieser „Alleingang“ gut? Und was wäre, wenn der Hund während seines „Ausfluges“ auf eine befahrene Straße trifft und einen Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden verursacht? Ein ähnliches Szenario kann den Pferdehalter betreffen, wenn das Tier seine Koppel verlässt.
Wie für eine Haftpflichtversicherung typisch, prüft die Versicherungsgesellschaft auch bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung im Schadensfall die Forderung des Betroffenen. Sofern der Anspruch als berechtigt gilt, übernimmt die Gesellschaft die Schadensregulierung. Relevant ist hier die im Vertrag festgesetzte Versicherungssumme als maximale Leistung. Eine Mindestdeckung von drei Millionen wird empfohlen, wobei auch deutlich höhere Deckungssummen - 6. bis zu 15. Millionen - angeboten werden.
Außerdem sollten Tierhalter bei der Auswahl ihrer Tierhalterhaftpflicht einen Blick auf den Versicherungsschutz und etwaige Klauseln werfen. Einige Versicherungen treten auch dann in Leistung, wenn der Halter gegen Pflichten verstößt, zum Beispiel wenn der Leinenzwang aus Unwissenheit bezüglich der bestehenden gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Stadt oder Gemeinde nicht eingehalten wurde.
Darüber hinaus ist in vielen Tierhalterhaftpflichtversicherungen nicht nur der Tierhalter, sondern auch Angehörige als Tierhüter im Versicherungsschutz eingebunden. Verursacht beispielsweise der Hund einen Schaden an Dritten, deren Eigentum oder Vermögen während die Mutter des Halters gerade die Aufsicht über das Tier hat, greift auch in diesem Fall die Tierhalterhaftpflicht und tritt für die Wiedergutmachung des Schadens ein. Bei Pferden ist die Absicherung eines etwaigen Fremdreiterrisikos zu berücksichtigen.
Je nach Tierhalterhaftpflichtversicherung können weitere Einschlüsse und Zusätze bestehen und das Angebot attraktiv gestalten, darunter der Versicherungsschutz bei Turnieren und Wettkämpfen einschließlich des Trainings, weltweite und zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte, Mietsachschäden an Wohnräumen, Flurschäden, Schäden durch den ungewollten Deckakt oder die beitragsfreie Mitversicherung von Welpen und Fohlen.
Die Prämien für eine Tierhalterhaftpflicht sind angesichts des versicherbaren Risikos relativ preiswert, eine Selbstbeteiligung wird meistens nur im Bereich der Mietsachschäden erhoben. Oftmals halten die Gesellschaften bei der Absicherung mehrerer Tiere einen Preisnachlass für den Halter parat. Allerdings gibt es bei der Hundehalterhaftpflicht Rassen, die von vornherein vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.Dieses Webportal wird im Moment vollständig überarbeitet und mit aktualisierten Inhalten versehen. Unser Entwicklungsteam wird versuchen schnellstmöglich wieder die wichtigsten Inhalte online zu stellen.
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